Kaufvertrag für Immobilien





Wie läuft der Notartermin ab?



Der erste Notartermin macht gern schonmal ein wenig nervös. Was passiert da eigentlich? Woran muss ich denken? Was muss ich mitbringen? Das erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.





Zur Entspannung vorab: Notare sind auch nur Menschen. Und die meisten sind sogar sehr nett!


In Deutschland ist ein Kaufvertrag über jegliche Art von Immobilien beurkundungspflichtig, muss also durch einen Notar vollzogen und überwacht werden. Dies soll Käufer und Verkäufer vor Betrug und Übervorteilung schützen. Der Notar stellt beispielsweise sicher, dass die Immobilie nicht bereits an jemand anderen verkauft wurde oder dass dem Käufer irgendeine bestehende Schuld untergejubelt wird. Ebenfalls sorgt der Notar gegebenenfalls dafür, dass die alten Schulden des Verkäufers gelöscht werden und die neue Finanzierung des Käufers eingetragen werden kann.


Der Notar beschafft sich alles, was er hierzu benötigt, selbst. Er fragt einen einen Grundbuchauszug ab, nimmt Kontakt zu den beteiligten Banken auf und dergleichen. Sie müssen dem Notar nur zwei Dinge mitbringen:


- Ihren Personalausweis (oder ein anderes amtliches Ausweisdokument)

- Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer.


Vom Verkäufer wird der Notar weiterhine eine Kontonummer erfragen, auf die der Kaufpreis gezahlt werden soll.


Vor dem Notartermin erhalten Sie rechtzeitig einen Vertragsentwurf vom Notar zugeschickt, so dass Sie ihn ganz in Ruhe lesen und verinnerlichen können. Natürlich nimmt sich Ihr Makler von Kampmann Real sehr gern die Zeit, den Vertrag mit Ihnen durchzugehen und unklare Passagen zu erklären.


Die wichtigsten Punkte, die der Vertrag regelt, sind:


- Um welche Immobilie ganz genau geht es?

- Wie hoch ist der Kaufpreis?

- Wann soll die Übergabe stattfinden?

- Welche Belastungen sollen ggf. durch den Käufer mit der Immobilie übernommen werden?


Zusätzlich dazu können weitere, individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Wichtig ist, dass diese im notariellen Kaufvertrag enthalten sind, da Nebenabreden nichtig sind oder sogar zur Ungültigkeit des gesamten Vertrages führen können.


Im Termin selbst wird der Notar den Vertrag wörtlich vorlesen und unklare Punkte erläutern. Auch hier können noch einmal Nachfragen gestellt werden. Erst wenn beide Seiten keine Fragen mehr haben und mit dem Vertragstext so einverstanden sind, legt der Notar Ihnen der Vertrag zur Unterschrift vor.



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