Heizungsaustauschpflicht



Kampmann Real erklärt Ihnen hier, wann Sie Ihre Heizung austauschen müssen und welche Ausnahmen es gibt.





Grundsätzlich gilt: Eine Heizung mit einem früher üblichen, sogeannten Konstanttemperatur muss nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Doch für (fast) jede Regel gibt es bekanntlich Ausnahmen.


Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzt und es schon seit dem 01.02.2002 oder länger selbst bewohnt, darf seine alte Heizung behalten. Wird dieses Haus verkauft oder vererbt, hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, der Austauschpflicht nachzukommen.


Gar nicht ausgetauscht werden müssen:


- Küchenöfen, mit denen ausschließlich ein Zimmer beheizt wird

- Heizungen die mehr als 400 kw oder weniger als 4 kw Leistung haben

- Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad

- Heizkessel, die legiglich der Warmwassererzeugung dienen



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