Geldwäschegesetz





Warum der Makler Ihren Ausweis sehen möchte



Und plötzlich möchte der Makler meinen Ausweis kopieren. Wieso denn das nun?





Eigentlich ist es ja ganz einfach: Einer kauft eine Immobilie, der andere verkauft Sie. Man geht zum Notar, unterschreibt, und alles ist geklärt. Damit alles rechtssicher über die Bühne geht, sind allerdings ein paar Dinge zu beachten, zum beispiel das Geldwäschegesetz (GWG). Wundern Sie sich daher bitte nicht, wenn Ihr Kampmann Real - Makler Sie vor Abschluss des Notarvertrages um Ihren Personalausweis bittet und eine Kopie davon erstellt. Wir sind dazu verpflichtet!


Im § 2 Nr. 14 GWG wird der Immobilienmakler als sogenannter "Verpflichteter" genannt. Das bedeutet, wir als Ihr Makler werden vom Gesetzgeber herangezogen, bestimmte Daten zu erheben und zu speichern, um der Geldwäsche entgegen zu wirken.


§ 8 GWG regelt, welche Daten dies sind und wie lange sie zu speichern sind. Wir müssen von Ihnen als Käufer oder Verkäufer einer Immobilie folgende Daten aufnehmen:


- Name, Vorname

- Geburtsdatum und -ort

- Staatsangehörigkeit

- Anschrift.


Darüber hinaus müssen wir eine Kopie Ihres Personalausweises anfertigen. Ist der Käufer oder Verkäufer eine Firma, müssen zusätzliche Daten zum Unternehmen aufgenommen werden. Auch der Zweck der Geschäftsbeziehung muss dokumentiert werden.


Diese Daten müssen laut Gesetz 5 Jahre durch uns gespeichert werden. Wir garantieren Ihnen eine sichere Verwahrung und eine fristgerechte Vernichtung dieser Daten.







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