Die beiden Arten von Energieausweisen tragen ihr Unterscheidungsmerkmal bereits im Namen:
Der Energieverbrauchsausweis gibt Auskunft, wieviel Energie für die Erzeugung von Wärme und Warmwasser tatsächlich verbraucht wurde. Hierzu nimmt man die Verbrauchsdaten aus drei aufeinander folgenden Verbrauchszeiträumen. Also zum Beispiel die Gasabrechnungen der letzten 3 Jahre. Aus diesen drei Abrechnungen wird ein Mittelwert errechnet und anhand dessen dann der sogenannte Energieverbrauchskennwert ermittelt. Dieser Ausweis ist aufgrund des nicht hohen Aufwands zur Erstellung recht günstig zu haben, sagt aber oft weniger über die Immobilie als vielmehr über die Heizgewohnheiten des Vorbesitzers aus.
Der zweite Ausweistyp ist der Energiebedarfsausweis. Dieser Ausweis ist genauer, weswegen seine Erstellung aber auch aufwendiger und daher teurer ist. Hierzu nimmt ein Sachverständiger alle für den Wärmeverbrauch relevanten Daten eines Hauses auf, also zum Beispiel die Wanddicke, Stärke eventueller Dämmung, Fensterflächen und dergleichen. Hieraus wird dann der Energiebedarfskennwert ermittelt und sagt aus, wie hoch der Energiebedarf für diese Immobilie bei einer normalen Nutzung durchschnittlich ist.