Die Mietpreisbremse



Was ist die Mietpreisbremse?



Was regelt die Mietpreisbremse? Was bedeutet Sie für mich? Kampmann Real erklärt Ihnen, was Sie über die Mietpreisbremse wissen müssen und welche Ausnahmen es gibt.





Die Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung immer wieder Thema von Diskussionen, Artikeln und Auseinandersetzungen. Wir möchten uns hier an dieser Stelle nicht dem großen Ganzen widmen, sondern Ihnen als Immobilieneigentümer oder Interessenten in Hannover und der Region aufzählen, was zählt und was vor Ort zu beachten ist.


Die Mietpreisbremse gilt nicht überall. Es ist Aufgabe der Landesregierungen, festzulegen, in welchen Städten und Gemeinden mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt sie zur Geltung kommt. In der Region gilt die Mietpreisbremse ausschließlich für die Städte Hannover und Langenhagen. Auf die anderen 19 Umlandkommunen findet sie keine Anwendung.


In Hannover und Langenhagen darf die Miete nur noch um 15% binnen drei Jahren erhöht werden, statt um die sonst üblichen 20%. Eine weitere Regelung ist die Anpassung an den Mietspiegel. So darf eine Miete, egal ob bei Neuvermietung oder durch Mieterhöhung, nicht mehr als maximal 10% über der im Mietspiegel genannten Miete liegen. Wenn also der Mietspiegel für eine Wohnung eine Miete von 8,00 Euro pro Quadratmeter angibt, darf die Miete 8,80 Euro nicht übersteigen.


Ausnahmen gelten, wenn die Wohnung neu ist (erste Nutzung frühestens 01.10.2014) oder kürzlich vollständig saniert wurde. Auch eine nach Einzug erfolgende Sanierung darf nach wie vor im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auf die Miete aufgeschlagen werden. Ebenfalls darf der Vermieter dann eine höhere Mieter verlangen, wenn diese auch bereits mit dem Vormieter vereinbart war und dieser sie mindestens ein Jahr lang gezahlt hat.


Ein wenig verwirrend? Kampmann Real ermittelt gern für Sie die maximal erlaubte Miethöhe unter Beachtung der Mietpreisbremse.



Hinweis: Diese Aufstellung beruht auf unserer Erfahrung und ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und geschrieben. Sie stellt jedoch keine Rechtsberatung dar, zu der wir als Makler nicht befugt sind. Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls durch einen Rechtsanwalt beraten.



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